Dienstag, 8. Mai 2012

Pressefreiheit in der Türkei - Nichts Hören, nichts Sehen, nichts Sagen!

Die Föderation der ArbeitsimmigrantInnen in Deutschland e.V (AgIf), die Rote Hilfe und die Rosa Luxemburg Stiftung organisieren in mehreren Städten Deutschlands Veranstaltungen zur aktuellen Situation von JournalistInnen in der Türkei. Zu Gast aus der Türkei ist der freie Journalist Necati Abay aus Istanbul. Er ist Sprecher der »Solidaritätsplattform für inhaftierte JournalistInnen« (Tutuklu Gazetecilerle Dayanışma Platformu /TGDP). In Duisburg findet eine Veranstaltung am 17.05. im Bürgerbüro der Partei DieLinke (Kaiser-Wilhelm Straße 278 , 47169 Duisburg)





Presse- und Versammlungsfreiheit sind Voraussetzungen für das Wirken unabhängiger Medien und einer gesellschaftlichen Willensbildung in Demokratien. Im Focus dieser Rundreise steht die aktuelle Situation von JournalistInnen in der Türkei.

Menschenrechtsvereine berichten von über 11.000 politisch motivierten Verhaftungen seit den Kommunalwahlen im Jahr 2009 in der Türkei, mehr als die Hälfte davon befindet sich weiterhin in Haft.

Der internationale PEN-Club beziffert die Zahl der inhaftierten JournalistInnen und SchriftstellerInnen auf über 110, mehr als in jedem anderen Land der Welt. In der von der Organisation »Reporter ohne Grenzen« veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit 2011 rangiert die Türkei damit auf Platz 148 von 179 Ländern.

Zu Gast aus der Türkei ist der freie Journalist Necati Abay aus Istanbul. Er ist Sprecher der »Solidaritätsplattform für inhaftierte JournalistInnen« (Tutuklu Gazetecilerle Dayanışma Platformu /TGDP). Die TGDP wurde 2004 gegründet und ist ein Zusammenschluss von über 80 Gewerkschaften und Berufsverbänden von JournalistInnen und SchriftstellerInnen in der Türkei.

Aufgrund seines politischen Engagements und seiner journalistischen Tätigkeiten wurde Necati Abay mehrfach inhaftiert und mit Gerichtsprozessen überzogen. Einer der Prozesse ist juristisch immer noch nicht abgeschlossen. Necati Abay wird ausführlich über die aktuelle Lage der JournalistInnen in der Türkei berichten.

»Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten«. Artikel 19 der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« der Vereinten Nationen (Dezember 1948).

»Der Mensch ist nicht nur für das, was er sagt, sondern auch für sein Schweigen verantwortlich!« (Aziz Nesin)